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DEMOS e.V. aktiv

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Demokratie am Abgrund? Nie wieder! Am 5.9. gegen Joachim Paul!

Für informierte Beobachter*innen des politischen Betriebs mag es völlig absurd erscheinen:

Joachim Paul (MdL), der alte Herr einer rechtsextremen Burschenschaft, der in der Vergangenheit von seinem Posten als Vorsitzender des Medienausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz abgewählt wurde,


weil er unter einem Pseudonym für eine NPD-Postille geschrieben haben soll, der selbst der AfD zu rechtsextrem erschien und jüngst beim Sommerfest des gesichert rechtsextremen „Institut für Staatspolitik“ gastierte (um nur wenige Beispiele zu nennen), will Oberbürgermeister von Ludwigshafen werden – und wird vom Wahlausschuss qua Amt wegen berechtigten Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen. Ein völlig nachvollziehbarer, faktenbasierter und notwendiger Beschluss also, sollte man meinen. Ein gutes Zeichen, dass wehrhafte Demokratie funktioniert - in guten Zeiten.

Nicht aber für die AfD Westerwald – statt sich kritisch mit Paul und seinen belegbaren rechtsextremen Umtrieben auseinanderzusetzen, wie es in einer demokratischen Partei in einem solchen Fall üblich wäre, veranstaltet der Kreisverband eine Solidaritätsveranstaltung mit Paul. Und diese allen Ernstes unter dem Motto: „Demokratie am Abgrund?“.

Kein Wort davon, dass Mitglieder des Wahlausschusses, die ihren rechtmäßigen Job zum Schutz der Demokratie gemacht haben, bedroht und mit Hass zugeschüttet werden. Kein Wort davon, dass die amtierende Oberbürgermeisterin (parteilos) mittlerweile unter Polizeischutz steht.
Allein der rechtsextreme Paul wird als Opfer inszeniert. Die AfD propagiert einen Abgrund der Demokratie, den sie in Wahrheit selbst repräsentiert und erschaffen will.

Mehr demonstrative Verachtung für die Demokratie, ihre Institutionen und Entscheidungsprozesse, ihre historisch notwendige Wehrhaftigkeit aufgrund des deutschen Zivilisationsbruchs, geht nicht! Die AfD betreibt die Verdrehung der Wahrheit in ihr Gegenteil als politisches Konzept. Damit verdeutlicht die AfD im Westerwald einmal mehr, wofür sie steht:
Faschismus pur.

Liebe Wäller*innen, liebe Demokrat*innen, zeigen wir der AfD gemeinsam, was Demokratie wirklich bedeutet: Steht jetzt auf gegen die AfD! Lasst diesen Hass nicht zu! Er wird sonst alles zerstören, was uns lieb und teuer ist.

Kommt zusammen und zeigt der AfD und Joachim Paul mit eurer Stimme ganz klar: Nie wieder ist jetzt! Wir sind die wehrhafte Demokratie!

Wir stehen gegen die AfD, ihren Hass, ihre Verachtung für die Demokratie und ihre unerträglich verlogene Nazipropaganda!
Im Westerwald und überall!

 

AfD-Veranstaltung in Stockum-Püschen – unsere Anfrage

Im Folgenden findet ihr Auszüge aus unserer Anfrage an die Gemeinde Stockum-Püschen und die Antworten des Bürgermeisters Pierre Held, zur Vermietung der Götzenberghalle an den Kreisverband der AfD Westerwald für eine Veranstaltung mit Joachim Paul:

Anwendung des § 5 der Benutzungs- und Gebührenordnung Götzenberghalle/Foyer vom 08.03.2018

Gemäß § 5 der Benutzungs- und Gebührenordnung gilt:
„Für Veranstaltungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen Sitte und Moral verstoßen, wird die Götzenberghalle/Foyer nicht vermietet. Der Nutzer hat den Gegenstand der Veranstaltung dem Eigentümer auf Verlangen, ggf. schriftlich, nachzuweisen.“

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft:
1. Wurde der Inhalt und Zweck der geplanten Veranstaltung vonseiten des Veranstalters offengelegt?
ANTWORT: „Es wurde eine Parteiveranstaltung kommuniziert, der Inhalt war nicht bekannt.“

Politischer Kontext: Joachim Paul und aktuelle Erkenntnisse

a) Wahlausschluss bei der OB-Wahl Ludwigshafen
Am 5. August 2025 wurde Joachim Paul vom Wahlausschuss Ludwigshafen von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue. Diese Entscheidung wurde inzwischen vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt.
Das Gericht stellte klar, dass es nicht erforderlich sei, eine verfassungsfeindliche Haltung nachzuweisen – bereits erhebliche Zweifel am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung reichen aus.
Quelle: https://www.rnz.de/.../metropolregion-mannheim_artikel...

b) Erkenntnisse aus den Verfassungsschutzberichten Rheinland-Pfalz
Herr Paul wird in den Verfassungsschutzberichten Rheinland-Pfalz mehrfach namentlich erwähnt:
• Verfassungsschutzbericht 2023 – Seite 108
https://mdi.rlp.de/.../Verfassungsschutzbericht_2023.pdf
• Verfassungsschutzbericht 2024 – Seite 98
https://mdi.rlp.de/.../Verfassungsschutzbericht_2024...

In diesen Berichten wird Paul im Zusammenhang mit rechtsextremen Vernetzungen genannt, u. a. rund um das sogenannte „Quartier Kirschstein“ und seine Verbindungen zur „Neuen Rechten“.

c) Ergebnisse der CORRECTIV-Recherche vom 21. August 2025
Der gerade erschienene CORRECTIV-Artikel betont:
• Joachim Paul zeigte sich öffentlich mit Martin Sellner, Kopf der Identitären Bewegung und Protagonist eines „Remigration“-Konzepts, das mit „erzwungener Rückführung von Migranten“ und „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ einhergeht – ein Vehikel für massenhafte Menschenvertreibung.
• Laut Verfassungsschutz-Gutachten bilden diese Verbindungen – insbesondere Sellners Konzept – zentrale Anhaltspunkte für Zweifelsbekundungen zur Verfassungstreue von Paul.
• Bereits im Wahlkreisbüro Pauls (Quartier Kirschstein) fand eine Veranstaltung Sellners statt, und Paul selbst vertrat öffentlich Auffassungen wie „Remigration statt Unterwerfung“.
Diese Vorgänge veranschaulichen, dass Herr Paul inhaltlich eng mit einem verfassungswidrigen Ansatz verbunden ist – ein Umstand, der rechtlich und politisch besonders relevant ist.
Quelle: https://correctiv.org/.../joachim-paul-ludwigshafen-afd.../

Bitte um Stellungnahme
Vor diesem Hintergrund bitten wir zudem um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

2. Waren der Gemeinde die oben genannten Erkenntnisse – der Wahlausschluss, die Erwähnungen in den Verfassungsschutzberichten 2023 und 2024 sowie die aktuellen Recherchen von CORRECTIV – bekannt, bevor die Entscheidung über die Vermietung getroffen wurde?
ANTWORT: Nein.

3. Wie bewertet die Gemeinde diese Informationen im Hinblick auf die Anwendung des § 5 der Benutzungs- und Gebührenordnung?
ANTWORT: Zu dieser Frage möchten wir uns nicht äußern.

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